Vor Hausbau den Baugrund prüfen

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Vor dem Hausbau sollte unbedingt der Baugrund geprüft werden. (Foto: FingerHaus)
Vor dem Hausbau sollte unbedingt der Baugrund geprüft werden. (Foto: FingerHaus)

Ein geologisches Gutachten gibt Aufschluss über die Bebaubarkeit eines Grundstücks und sollte vor dem Grundstückskauf, spätestens jedoch rechtzeitig vor dem Hausbau in Auftrag gegeben und ausgewertet werden. Das rät die Gütegemeinschaft Fertigkeller (GÜF) gerade mit Blick auf die teils immer schwierigere bis frustrierende Grundstückssuche bauwilliger Familien. „Bodengutachten sind heute ein zentrales Instrument der Planung und Ausführung der Tiefbauarbeiten sowie bei der Errichtung von Kellern, Bodenplatten und Häusern. Es ist wichtig und gibt allen Beteiligten Planungssicherheit, so früh wie möglich über die Tragfähigkeit vom Baugrund, über die zu erwartenden Kosten für die Erdarbeiten samt Deponiekosten oder gar über gesundheitsgefährdende Altlasten im Erdreich Bescheid zu wissen“, sagt Birgit Scheer von der GÜF.

Wie ist die Zusammensetzung des Bodens? Wie hoch steht das Grundwasser? Sind Stützkonstruktionen erforderlich, um die spezifische Last des Hauses zu tragen? Bedarf es eines teilweisen oder vollständigen Bodenaustauschs? Diese und weitere Fragen klärt ein fachmännisch angefertigtes Bodengutachten und stellt damit die Planungsgrundlage für viele Arbeiten im Rahmen des Hausbaus dar. „Nur wenn das erforderliche Datenmaterial von einem fachkundigen Gutachter unter anderem durch Baugrund-Sondierungen und -bohrungen in ausreichender Tiefe korrekt erhoben und ausgewertet wurde, können Erdarbeiten sowie die nachfolgenden Arbeitsschritte wie etwa die Erarbeitung der Statik ordnungsgemäß vollzogen und planmäßig abgeschlossen werden“, so Scheer. Das geologische Gutachten sei insofern für ein dauerhaft sicheres, neues Zuhause – wie es mit dem Bau eines Eigenheims grundsätzlich angestrebt wird – unerlässlich.

Bei der Auswahl des Gutachters sei ein ausgewiesener Fachmann unbedingt der preiswertesten Alternative vorzuziehen. „Ein vollständiges und korrektes Gutachten umfasst eine Vielzahl an Inhalten und Anlagen – von der exakten Beschreibung der Geologie über Angaben zu Erdbebenzonen, geologischer Untergrund- und Baugrund-Klassen sowie zur Frostsicherheit und Versickerungsfähigkeit bis hin zu Bohr- und Rammprofilen der Geländeversuche und etwaigen Laborprüfberichten zur chemischen Analytik sowie rechnerische Nachweise“, listet Scheer auf. Sogenannte Kurzberichte oder ausschließlich tabellarische Beurteilungen böten zur Beurteilung komplexer geologischer Sachverhalte und vor allem bei Abweichungen von Standardsituationen auf dem Baugrundstück schlichtweg eine unzureichende Planungsgrundlage und würden oftmals auf minderwertig angefertigte Gutachten hindeuten.

Bauherren, die auf Grundstückssuche sind, empfiehlt die GÜF, auf Indizien wie nahe gelegene Gewässer oder auch den Straßennamen zu achten, um mögliche erste Hinweise auf die Beschaffenheit des Bodens zu erhalten. „Tauchen Begriffe wie ‚Aue‘, ‚Lehmberg‘ oder ‚Steinbruch‘ im Straßennamen auf, kann dies unter Umständen auf aufwendigere Gründungsmaßnahmen vor Baubeginn hindeuten“, schließt Scheer.

QUELLEGÜF
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