Barrierefreiheit bis in den Keller

Dank weitsichtiger Planung vor dem Hausbau

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Eine Einliegerwohnung im Keller ermöglicht barrierefreies Wohnen im Eigenheim bis ins hohe Alter. (Foto: FingerHaus)
Eine Einliegerwohnung im Keller ermöglicht barrierefreies Wohnen im Eigenheim bis ins hohe Alter. (Foto: FingerHaus)

Die meisten Menschen möchten bis zu ihrem Tod im eigenen Zuhause wohnen. Dort fühlen sie sich wohl, kennen und mögen die Nachbarn; das vor vielen Jahren ausgewählte Bauland ist Heimat und das Eigenheim zum persönlichen Rückzugsort geworden. Doch wehe, wenn mit zunehmendem Alter das Treppensteigen schwerer fällt und der Haushalt nicht mehr ohne fremde Hilfe geführt werden kann. Bernd Hetzer von der Gütegemeinschaft Fertigkeller empfiehlt: „Wer heute ein Haus baut, sollte auch an später denken. Bei weitsichtiger Planung ist ein Eigenheim mit Keller von Anfang an auch auf das Wohnen im Alter ausgelegt und der Bauherr für die Zukunft gewappnet.“

Für immer mehr Bauherren spielt das Thema „Barrierefreiheit“ beim Hausbau eine wichtige Rolle: Für Anhänger der „Silver Society“, die sich in der zweiten Lebenshälfte zum Neubau eines Bungalows entschließen. Aber auch für Singles, Paare und junge Familien, die mit ihrem freistehenden Eigenheim in eine unabhängige Zukunft investieren möchten. Die Anforderungen einer Familie hinsichtlich ihres Raum- und Platzbedarfs sind zumeist allerdings schwer auf einer Ebene umzusetzen – nicht zuletzt aufgrund der Knappheit an Bauland. Daher sind sie bei der Planung ihres barrierefreien Hauses auf Lösungen der Baubranche und deren Zulieferunternehmen angewiesen.

Von der barrierefreien Einliegerwohnung bis zum Aufzugschacht

Bereits gängige Praxis und eine gute barrierefreie Lösung ist der Hausbau mit Fertigkeller auf Grundstücken, die am Hang liegen. Bereits aufgrund der Geländegegebenheiten entsteht im Erd- und im Untergeschoss eine Etage mit ebenerdigem Zugang. Außerdem wird der Keller als Stockwerk primär mit Wohn- statt Nutzfläche ausgerichtet, das heißt unter anderem mit komfortabler Deckenhöhe und der für Wohnräume vorgeschriebenen Wärmedämmung. Häufig dient das Untergeschoss dann als barrierefreie Einliegerwohnung, während Erd- und Obergeschoss genügend Platz für die ganze Familie bieten. Gerne wird das Untergeschoss als separate Wohneinheit für das generationenübergreifende Zusammenleben unter einem Dach genutzt: zunächst beheimatet es beispielsweise die Großeltern, später ein erwachsenes Kind und schließlich wird es von den Eltern selbst genutzt.

„Durch die Hanglage fällt an der Vorderseite besonders viel Tageslicht in die Wohnräume im Keller ein. Doch auch auf ebenen Grundstücken lässt sich eine barrierefreie und helle Einliegerwohnung realisieren, beispielsweise mit einem großzügigen Lichthof“, so der GÜF-Experte. Um die einzelnen Stockwerke untereinander barrierefrei zu gestalten, verweist er auf einen innovativen Liftschacht, der mehr Flexibilität ermöglicht als ein nachträglich eingebauter Treppenlift. „Der Schacht wird entweder schon im Grundriss über alle Geschosse angelegt oder es werden zumindest Öffnungen für den Liftschacht in der Kellerdecke ausgespart. Die Öffnungen können temporär mit Betonplatten verschlossen und später ganz einfach wiederhergestellt werden“, schließt Hetzer. GÜF/FT

QUELLEGÜF
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